der YOURCAREERGROUP International GmbH & Co. KG,
Düsseldorf, Zweigniederlassung Baar
Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen (AGB) sind anwendbar auf das Rechtsverhältnis zwischen uns, der YOURCAREERGROUP International GmbH & Co. KG, mit Sitz in Düsseldorf (D) und Zweigniederlassung in Baar (CH), und dem Anzeigenauftraggeber (Privatkunde oder Unternehmen).
Die AGB bestehen aus den Bestimmungen über Anzeigenvertrag (Ziffer II), über die Bewerberverwaltungssoftware "horeso" (Ziffer III), über die Nutzung des Bewerbercenters (Ziffer IV) sowie aus den allgemeinen Bestimmungen (Ziffer V).
Anzeigenvertrag
§ 2 Anzeigenvertrag
Anzeigenvertrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Stellenanzeigen (nachfolgend auch Anzeigen genannt) eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) in unseren Internetseiten zum Zwecke der Verbreitung.
Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, sobald wir einen Anzeigenauftrag des Auftraggebers schriftlich oder durch E-Mail bestätigen oder wir die Stellenanzeige des Auftraggebers im Internet veröffentlichen oder wenn wir dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail das Kennwort übermitteln und der Auftraggeber damit Zugang zur Anzeigenverwaltung hat.
§ 4 Zugriff auf die Datenbank für Stellensuchende
Wir gewähren unseren Kunden für die Dauer des mit uns abgeschlossenen Anzeigenvertrags kostenfrei die Möglichkeit, auf die Datenbank für Stellensuchende zuzugreifen und diese zu kontaktieren, sofern der Kunde aufgrund eines bestehenden Vertrages mit uns selbst Zugang zu seinem Kundencenter hat oder im Besitz eines gültigen Passwortes ist.
Unternehmen, die im Auftrag Dritter arbeiten, haben weder Anspruch auf Zugang zu der Datenbank für Stellensuchende noch Anspruch auf Zugang zu dem passwortgeschützten Kundencenter.
Dritten, die keinen Anzeigenvertrag mit uns abgeschlossen haben oder deren Anzeigenvertrag beendet ist, ist es untersagt, auf unsere Datenbank für Stellensuchende zuzugreifen und diese Daten zu verwenden, insbesondere dann, wenn zum Zweck der Bewerber- oder Kundenabwerbung auf unsere Datenbank zugegriffen wird. Wir sind dann berechtigt, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.
§ 5 Ablehnungsbefugnis
Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Wir sind berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. deren Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
§ 6 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, erteilt der Auftraggeber hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
Die auf unseren Seiten veröffentlichten Anzeigen dürfen nicht anderweitig veröffentlicht werden. Verlinkungen auf die Stellenanzeigen der Auftraggeber von Internetseiten die nicht zur YOURCAREERGROUP gehören sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen unserem Copyright, die Copyright-Rechte werden an uns abgetreten, soweit der Auftraggeber Inhaber dieser Rechte ist. Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte Anzeigen, die vom Auftraggeber selbst bzw. von einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurden. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur.
Die von den Auftraggebern im Rahmen des Anzeigenauftrages abgegebenen persönlichen Daten, welche bloß zur Registrierung benötigt werden, nicht aber in der Stellenanzeige erscheinen, werden von uns Dritten nicht zugänglich gemacht, weitergegeben oder veröffentlicht.
§ 7 Beginn der Veröffentlichung/Anzeigenschaltung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so ist die Veröffentlichung unverzüglich nach der Zusendung der Zugangsdaten für das Kundencenter möglich. Die Zusendung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. In diesem Fall gilt als Beginn der Anzeigenschaltung der Tag, an dem die Zugangsdaten beim Auftraggeber eingegangen sind. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
§ 8 Entgelte, Verzug
Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain www.hotelcareer.ch abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers gültige, von uns im Internet veröffentlichte oder auf sonstigem Wege übermittelte Preisliste. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber die Preisliste übersandt.
Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Schaltung der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei dem Auftraggeber.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren als den gesetzlichen Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
§ 9 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf unseren Internet-Seiten. Auf die dortige Veröffentlichung hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.
Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere über Partnerseiten zugänglich zu machen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Zugänglichmachen seiner Stellenanzeige auf unseren Partnerseiten ausdrücklich einverstanden.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, welche von uns nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, so sind diese vom Auftraggeber in Kauf zu nehmen. Der Auftraggeber kann daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 10 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 11 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.
Bewerberverwaltungssoftware "horeso"
§ 12 Überlassung und Nutzung der Bewerberverwaltungssoftware "horeso"
Optional und zusätzlich zu der Anzeigenschaltung überlassen wir dem Auftraggeber bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages die Bewerberverwaltungssoftware "horeso" für die Laufzeit des Vertrages zur Nutzung über das Internet. Die Anwendung ist internet-basiert, der Auftraggeber muss selbst keine neue Software installieren. Dazu speichern wir die Daten, die von Systembenutzern und Bewerbern über "horeso" eingegeben werden, auf einem Server, der für den Auftraggeber über das Internet erreichbar ist.
Um alle Funktionen optimal nutzen zu können, ist ein Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0 und eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel notwendig; optimalerweise auf einem Microsoft Betriebssystem.
Wir räumen dem Auftraggeber die zur Nutzung der Bewerberverwaltungssoftware "horeso" notwendigen einfachen Nutzungsrechte ein.
§ 13 Vergütung
Die Nutzung von "horeso" wird über Lizenzen vergütet. Eine Lizenz berechtigt eine Betriebsstätte (Hotel, Unternehmenseinheit o.ä.), "horeso" zu nutzen, unabhängig von der Anzahl der Benutzer in dieser Betriebsstätte.
Der Auftraggeber erwirbt für die Dauer eines Jahres eine Lizenz zur Nutzung von "horeso", für die der Auftraggeber die sich aus der jeweiligen, im Internet online über www.horeso.de abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung zahlt, sofern nicht schriftlich eine andere, abweichende Vereinbarung mit uns getroffen ist. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrages bei uns gültig ist und von uns im Internet veröffentlicht oder auf sonstigem Wege dem Auftraggeber übermittelt worden ist. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber die Preisliste übersandt.
Die Rechnung ist sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres fest abgeschlossen, er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung, gleich, ob ordentlich oder außerordentlich, bedarf der Schriftform.
§ 15 Vervielfältigungs- und Urheberrechte
Der Auftraggeber darf die Bewerberverwaltungssoftware "horeso" vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung von "horeso" notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden von "horeso" in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern von "horeso" auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der vom Auftraggeber eingesetzten Hardware.
Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen auch der Ausdruck des Programmcodes gehört, sind dem Auftraggeber untersagt.
§ 16 Data-Hosting
Wir speichern die Bewerberdaten des Auftraggebers auf unseren Servern. Der Auftraggeber bleibt Alleinberechtigter der Daten und kann jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen, ohne dass wir ein Zurückbehaltungsrecht ausüben können. Die Herausgabe der Daten im xml-Format, xls-Format oder im csv-Format erfolgt durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Etwaige Kosten, die durch die Herausgabe der Daten entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Wir sind verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten zu treffen. Zu diesem Zweck nehmen wir regelmäßig Backups vor. Mitarbeiter von uns dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten des Auftraggebers oder Zugriffsrecht auf vom Auftraggeber gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung des Vertrages zwingend notwendig ist.
§ 17 Datenschutz
Für den Schutz der Daten von Bewerbern und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bewerberdaten gehören ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber kann in "horeso" individuelle Einstellungen vornehmen, um bestimmte Bewerberdaten zu löschen oder um Bewerber auf die Vorgehensweise, den Datenschutz betreffend, hinzuweisen. Sollten die Möglichkeiten in "horeso" nicht ausreichen, ist es die Pflicht des Auftraggebers, uns darauf hinzuweisen. Wir gewährleisten lediglich, dass alles technisch Mögliche getan wird, um einen Zugriff Dritter auf die Bewerberdaten ohne Benutzerrechte auszuschließen.
Sämtliche Daten, die über einen Benutzer-Login zu erreichen sind, werden mit Secure-Socket-Layer (SSL) mit 128 Bit verschlüsselt.
Nutzung des Bewerbercenters/Registrierung als Bewerber
§ 18 Nutzung des Bewerbercenters
Wir behalten uns vor, Bewerber aus unserem Bewerberpool zu entfernen, sollten uns Informationen erreichen, die auf strafrechtliche Verfahren und Verhalten oder ähnliches hinweisen oder Informationen, wonach die Daten zu einem anderen Zweck als der Bewerbung in das Bewerbercenter eingegeben wurden.
Die kommerzielle Nutzung des Bewerbercenters ist nicht gestattet. Wir behalten uns das Recht vor, Teile oder sämtliche Eintragungen eines Nutzers ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sämtliche Leistungen von uns erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 20 Nutzung und Pflege der Datenbanken und der Datennetzverbindung;
Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Wir überwachen laufend die Funktionstüchtigkeit der Software einschließlich der Datenbanken sowie die Funktionstüchtigkeit der Datennetzverbindung zwischen dem Internet und unserem Server, auf dem die Datenbanken und die Bewerberverwaltungssoftware "horeso" gespeichert sind. Auftretende Fehler beseitigen wir unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten, sofern wir dafür verantwortlich sind.
Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen der von uns eingesetzten Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Wir treffen alle technischen Vorkehrungen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel von mindestens 98,5% zu gewährleisten.
§ 21 Leistungsänderungen
Wir sind berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn
diese Leistungen Produkte anderer Firmen enthalten und diese Produkte nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die wir zu vertreten haben;
Gesetzesänderungen oder behördliche Anforderungen eine Änderung erforderlich machen;
die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist;
die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die Leistungsänderung zumutbar ist.
Solche Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per Mail angezeigt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Änderung zu deren Inkrafttreten schriftlich zu kündigen.
§ 22 Obhutspflichten des Auftraggebers; Verbot der Überlassung an Dritte
Der Auftraggeber hat den unbefugten Zugriff Dritter auf unsere Software und unsere Datenbanken durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff dienen, darf der Auftraggeber unbefugten Dritten nicht zugänglich machen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Dritten unsere Datenbanken oder unsere Software zur Verfügung zu stellen, weder entgeltlich noch unentgeltlich.
Seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen wird der Auftraggeber entsprechend unterrichten und anweisen.
§ 23 Gewährleistung
Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
durch einen Ausfall des Anzeigen-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert.
Ebenfalls kein Fehler in der Darstellung liegt vor, wenn
die Farbwahl von der Eingabe abweicht, oder
die Schrift von der Eingabe abweicht, oder
die Darstellung der Eingabe abweicht, oder
der Zeilenabstand von der Eingabe abweicht.
In dem in Abs. 2 bezeichneten Ausfall des Anzeigenrechners hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (analog Wandelung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (analog Minderung) zu verlangen.
§ 24 Haftung
Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Soweit wesentliche Pflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden (Preis der Stellenanzeige) begrenzt.
Gegenüber Konsumenten, welche unsere Dienstleistungen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken in Anspruch nehmen) ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
Gegenüber Konsumenten, welche unsere Dienstleistungen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken in Anspruch nehmen ist die Haftung bei Verursachung des Schadens durch Hilfspersonen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz ausgeschlossen.
§ 25 Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
Ist der Auftraggeber Konsument, der unsere Dienstleistungen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken in Anspruch nimmt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz, so ist Zug (Schweiz) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand 18.09.2009
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