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Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildungs-ABC

Wer rastet, der rostet. Wir unterstützen Sie auf den Weg nach oben und bieten Ihnen ausführliche Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildung.

S

Staatl. geprüfter Hotelbetriebswirt

Aufnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung als Hotelkaufmann/-

frau, Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin.

Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 24 Monaten im Anschluss an die Berufsausbildung o d e r 7 Jahre einschlägige Praxis.

Ausbildungsdauer

24 Monate

Aufgaben und Tätigkeitsspektrum

Der staatlich geprüfte Hotelbetriebswirt übernimmt Aufgaben im mittleren Funktionsbereich des Hotelmanagements. Er betätigt sich vor allem in den Aufgabengebieten Planung, Durchführung und Kontrolle. Aufgrund von vorliegenden Informationen hat er unter Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsaspekten Entscheidungen zu treffen und die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Das Tätigkeitsfeld kann sich von Ein- und Verkauf über Rechnungswesen, Marketing, EDV bis zu Betriebsorganisation und Personalwesen erstrecken.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Dem staatlich geprüften Hotelbetriebswirt bietet sich ein breites Tätigkeitsfeld. Gehobene Tätigkeiten in Gastronomie, Hotellerie, Catering, Tourismus, Verkehrsunternehmen oder Lebensmittel- und

Getränkeindustrie wie z.B. Leiter des Rechnungswesens, Personalwesens oder

andere Bereiche der Administration sind für den Hotelbetriebswirt Zielsetzung, jedoch nicht DIREKT nach Abschluss der Zusatzqualifikation realisierbar.

Belastungen und Anforderungen

Neben den formalen Voraussetzungen der Fachschulordnung sollte kaufmännisches Denken,

Interesse an Fremdsprachen, Denken in wirtschaftlichen Zusammenhängen und selbstständige Arbeitsweise vorhanden sein.

Die Tätigkeit eines Hotelbetriebswirtes kann überwiegend sitzend verrichtet werden.

Ausbildungsinhalte

Die überwiegend kaufmännischen, rechtlichen und organisatorischen Inhalte werden in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Hotelorganisation, Arbeitsrecht, Personalwesen und EDV vermittelt. Den Sprachen wird durch intensives Training in Englisch und Französisch Rechnung getragen.

Zusatzausbildungsmöglichkeiten ergeben sich durch das Absolvieren der Ausbildereignungsprüfung und der Meisterprüfung zum Küchenmeister/Restaurantmeister/Hotelmeister, wenn die jeweiligen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung

zum staatl. geprüften Hotelbetriebswirt wird die Fachschulreife zugesprochen.

Arbeiten mit einschlägigen EDV-Programmen gehört zur Ausbildung.

Steuerliche Handhabung von Bildungskosten

Probleme mit der steuerlichen Anerkennung von Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen gehören der Vergangenheit an. In Zukunft sind alle Ausgaben für berufliche Bildung ohne Beschränkung absetzbar.

Der Bundesfinanzhof stuft den Unterschied zwischen Aus- und Fortbildung nicht mehr als entscheidend für den Steuervorteil ein. Danach ist die Unterscheidung zwischen einer Fortbildung im ausgeübten Beruf und einer Ausbildung, die einen Jobwechsel ermöglichen könnte, nicht mehr zeitgemäß (Aktenzeichen der Urteile: VI R 137/01 und VI R 120/01).

Bislang konnten berufliche Bildungskosten nur bis zu einem Höchstbetrag von 920 Euro pro Jahr angesetzt werden. Bei auswärtiger Unterbringung galt die Grenze von 1.227 Euro. Künftig sind sämtliche beruflichen Bildungskosten absetzbar.

Wie es weiter heißt, sind nach den neuen Urteilen auch Fahrten im Rahmen der Bildungsmaßnahmen absetzbar. Wenn der eigene Wagen benutzt wird, könnten 30 Cents pro Kilometer angesetzt werden.

Wer länger als 8 Stunden täglich unterwegs war, kann Verpflegungspauschalen von bis zu 24 Euro pro Tag geltend machen. Miete, Strom und Reinigung des Arbeitszimmers, in dem beispielsweise Schulungen vor- und nachbereitet werden, seien bis insgesamt 1.250 Euro jährlich absetzbar.

Studiengang Angewandte Kulturwissenschaften

Der Magisterstudiengang Angewandte Kulturwissenschaften ist ein wissenschaftlicher Langzeitstudiengang. Er ermöglicht eine Verbindung von kulturwissenschaftlichen mit rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studieninhalten, die dem strukturellen Wandel gegenwärtiger und zukünftiger beruflicher Anforderungen Rechnung tragen soll. Diese Verbindung unterscheidet ihn grundlegend von traditionellen Magisterstudiengängen anderer Hochschulen in Deutschland.

Studienbeginn ist jeweils zu Wintersemester. Voraussetzung zur Zulassung ist die allgemeine oder entsprechende fachgebundene Hochschulreife. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt (Numerus Clausus). Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Vorbehaltlich der Änderung des BAföG sind als Förderungshöchstdauer 9 Semester vorgesehen

Das Studium schließt mit dem Titel Magister Artium/ Magistra Artium (M.A.) ab.

Studienaufbau und -inhalte

Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Magisterzwischenprüfung abschließt, und ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Magisterprüfung endet.

Die individuelle Schwerpunktbildung ergibt sich aus der Wahl der beiden Studiengebiete des Hauptfaches und des Berufsfeldorientierenden Bereichs des 1. Nebenfaches. Das Studium der Angewandten Kulturwissenschaften öffnet Berufsmöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Medien, Handel, Tourismus, Kultur oder Werbung. Das Spektrum der beruflichen Tätigkeiten reicht von PR- und Öffentlichkeitsarbeit, Journalismus, Marketing bis hin zu Aufgaben in den Bereichen Kommunikation, Beratung und Kulturmanagement und Kulturverwaltungen.

Studiengang Tourismus- betriebswirtschaft (FH)

Zielsetzung des Studiengangs Tourismusbetriebswirtschaft ist die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte für die verschiedenen Bereiche der Tourismuswirtschaft. Ein fundiertes betriebswirtschaftliches und tourismusspezifisches Wissen sowie Kenntnisse der betrieblichen Praxis sollen die AbsolventInnen befähigen, den Anforderungen der breit gefächerten Branche gerecht zu werden.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung zum Studium ist die Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Empfehlenswert ist der Abschluss einer branchenspezifischen Ausbildung vor Beginn des Studiums. Aufgrund der hohen Zahl von StudienbewerberInnen besteht oftmals ein Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkung.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich meistens in Grund- und Hauptstudium wobei die Aufteilungen sich von FH zu FH unterscheiden. Allen gemein ist, dass während des Studiums Praktika zu absolvieren sind (mind. Zwei), was im In- und/oder Ausland gesehen kann.

Studieninhalte

Meistens vermitteln die Semester im Grundstudium ökonomische und rechtliche Grundkenntnisse (Organisation, Rechnungswesen, VWL, Angewandte Statistik, Wirtschaftsprivatrecht...) sowie einen ersten Einblick in die Besonderheiten der touristischen Betriebswirtschaft.

Im Hauptstudium werden später die betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, rechtlichen und touristischen Kenntnisse vertieft.

Den Abschluss des Studiums bildet die Anfertigung einer Diplomarbeit, die den Charakter einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit besitzt.

Kultur- und Sprachstudien

Die Studierenden legen im Hauptstudium Leistungsnachweise in zwei Fremdsprachen ab. Zur Wahl stehen meistens Englisch, Französisch und Spanisch. In allen drei Fremdsprachen werden Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Berufliche Perspektiven

Auch wenn die Zeit der zweistelligen Zuwachsraten für die Tourismusbranche in Deutschland vorbei ist, die Chancen auf einen interessanten Arbeitsplatz sind weiterhin als gut zu bezeichnen. Die wachsende Zahl von Ausbildungsinstitutionen lässt jedoch einen verstärkten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt erwarten.

Berufliche Betätigungsfelder finden sich in erster Linie bei Reiseveranstaltern, Reisemittlern, Hotelgesellschaften, Messe- und Kongressveranstaltern, Fremdenverkehrsämtern, Kur- und Bäderbetrieben, Verbänden, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften etc.

Der Einsatz der AbsolventInnen erfolgt sowohl in Stabs- als auch in Linienfunktionen in den Unternehmensbereichen Marketing, Organisation und Planung, Rechnungswesen, EDV und Personalwesen.

Studienabschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhalten die AbsolventInnen den Titel Dipl.-Betriebswirt/in (FH).