Formulierungen im Arbeitszeugnis verstehen

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Bei einer Bewerbung gibt es nur wenige Punkte, die deinem potenziellen Arbeitgeber etwas über dich verraten: dein Lebenslauf, dein Anschreiben und die Zeugnisse vorheriger Arbeitgeber. Doch weist du eigentlich genau, was deine Arbeitszeugnisse über dich aussagen? Die Bedeutung einiger häufig auftauchender Formulierungen möchten wir dir hier genauer erläutern.

Deine Angaben im Lebenslauf sollten vollständig sein – und genauso auch die dazugehörigen Anhänge. Das Problem dabei ist: die Anzahl der Zeugnisse und Zertifikate kann unter Umständen den Rahmen sprengen. Dann gilt folgende Richtlinie:

  • Arbeitszeugnisse: mindestens für die letzten fünf Stationen
  • Zertifikate: nur für den Job relevante Zertifikate

Die Zertifikate bzw. Arbeitszeugnisse solltest du so anordnen, wie du deinen Lebenslauf aufgebaut hast. Hast du also deinen Lebenslauf anti-chronologisch aufgebaut, so sollten deine Anhänge auch anti-chronologisch aufgeführt werden.

Doch was muss man alles zum Thema „Arbeitszeugnis“ wissen?

  1. Jeder hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis
    Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 630 BGB). Bei einer Kündigung oder dem Ausscheiden aus einem Unternehmen muss dir also ein Zeugnis ausgestellt werden. Auszubildenden muss zudem nach der Beendigung ihrer Ausbildung ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden.
  2. Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
    In einem einfachen Arbeitszeugnis werden nur die durchgeführten Aufgaben und die Dauer der Beschäftigung aufgeführt. Detaillierter wird hingegen das qualifizierte Arbeitszeugnis: Es enthält Daten zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Beurteilungen und Bewertungen der Leistung sowie des Verhaltens. Du solltest auf jeden Fall immer auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bestehen!
  3. Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört:
  • Krankentage
  • Informationen zur Gesundheit des Arbeitnehmers oder zu Behinderungen
  • Verhalten außerhalb der Arbeitszeit
  • Schwangerschaften bzw. Mutterschutz
  • Religions-, Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit
  • Mitgliedschaft im Betriebsrat
  • Wettbewerbsverbote
  • Nebenberufliche Tätigkeiten
  • Straftaten oder Verdacht auf Straftaten

 

Was bedeuten die Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Damit die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht behindert wird, dürfen sich Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nur wohlwollend über den Arbeitnehmer äußern. Heutzutage ist es jedoch Gang und Gäbe, eine Beurteilung durch die Verwendung von bestimmten Formulierungen bzw. Codes abzugeben (stets zu unserer vollsten Zufriedenheit; zu unserer vollen Zufriedenheit; …). Daher ist es wichtig, dass du dein Arbeitszeugnis immer noch mal überprüfst, damit du am Ende nicht etwa schlecht dastehst. So kannst du die Erwähnungen bzw. Formulierungen im Arbeitszeugnis deuten:

  • …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit –>Note: sehr gut
  • …stets zu unserer vollen Zufriedenheit –>Note: gut
  • …zu unserer vollen Zufriedenheit –>Note: befriedigend
  • …zu unserer Zufriedenheit –>Note: ausreichend
  • …im Großen und Ganzen zufrieden –>mangelhaft
  • …hat sich bemüht –>ungenügend
  • …zeigt gesundes Selbstvertrauen –>Diese Formulierung kann ein Zeichen von Überheblichkeit, Arroganz oder auch fehlendem Fachwissen sein.
  • Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte… –>Diese Formulierung deutet meistens auf fehlende Eigeninitiative des Mitarbeiters hin.
  • Pünktlichkeit: Pünktlich zu sein ist eine Selbstverständlichkeit, sodass die Erwähnung im Arbeitszeugnis auf mangelnde Pünktlichkeit hindeuten kann.
  • Verbesserungsvorschläge: Die Erwähnung von Verbesserungsvorschlägen in einem Arbeitszeugnis ist nur dann vorteilhaft, wenn auch die Resultate aus den Vorschlägen aufgeführt werden. Ohne diesen Zusatz könnte der Eindruck entstehen, dass man ein Besserwisser ist.
  • Zukunftswünsche: Zukunftswünsche müssen nicht in einem Arbeitszeugnis aufgeführt werden. Die Erwähnung kann aber darauf hindeuten, dass das jeweilige Unternehmen das Ausscheiden des Mitarbeiters ehrlich bedauert.
  • Ausscheidungsgrund: Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, dann sollte im Arbeitszeugnis auch immer der Grund dafür genannt werden. Fehlt dieser, ist dies meist ein negatives Zeichen.
  • Geselligkeit: Die Erwähnung der Geselligkeit des Mitarbeiters kann auf Probleme privater Natur hinweisen.

Weitere, häufig genutzte Methoden sind Passiv-Formulierungen (signalisieren fehlende Eigeninitiative) und Nicht-Formulierungen (verkehren Aussagen in genau das Gegenteil).

Wenn du eine oder mehrere dieser Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis entdeckt hast und damit nicht einverstanden bist, dann sprich deinen Arbeitgeber oder ehemaligen Arbeitgeber darauf an. So kannst du in Erfahrung bringen, warum er gerade diese Formulierungen gewählt hat. Wenn du mit dem Wortlaut nicht einverstanden bist, dann schlage ihm im Gespräch alternative Formulierungen vor.

Wichtig ist also, dass du

  • immer auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bestehst. Du hast ein Recht darauf!
  • die Formulierungen auf ihre Bedeutung hin überprüfst
  • du andere Personen nochmal drüber lesen lässt.

Zeugnisse mit schlechten oder nicht aussagekräftigen Bewertungen können dich bei deiner Karriere behindern. Daher solltest du immer versuchen, das bestmögliche Zeugnis zu bekommen.

Wie du deine Bewerbungsunterlagen optimieren kannst und was du bei deinem Arbeitszeugnis und deinen Referenzen beachten musst, kannst du auch auf unserem Portal AZUBICAREER nachlesen.

 

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Verfolgen Lisa N.:

Nach einem Masterstudium an der Universität Hamburg, habe ich erfolgreich ein Volontariat in einer PR-Agentur absolviert. Bei der YOURCAREERGROUP bin ich seit November 2014 für das B2C Marketing und den Pressebereich zuständig. Weitere Informationen zu mir gibt es auf XING.