0

Branchennews für die Hotellerie, Gastronomie & Touristik

Auf dieser Seite finden sie alle News rund um die Hospitality- und Gastronomie-Branche. Von verschiedenen Veranstaltungen, über HR-Themen im Gastgewerbe, bis hin zu Neuigkeiten oder Tipps für Ihr eigenes Unternehmen. Hier ist für jeden was dabei, egal ob es um Hotels geht oder Gastronomiebetriebe. Viel Spaß beim Erkunden!

[Studie] Angestellte im Gastgewerbe schätzen rund um COVID-19 die Transparenz ihres Arbeitgebers – und das bleibt das wichtigste Gut, wenn es darum geht, wieder ins Geschäft zurückzukehren

20.05.2020 - COVID-19 stellt das Gastgewerbe vor nie dagewesene Herausforderungen. Unsere aktuelle mit rund 15.000 Teilnehmern größtenteils aus Europa zeigt, wie das Gastgewerbe durch die Krise steuert.

Die Ergebnisse zeigen wie das Gastgewerbe von Kurzarbeit und Schließungen betroffen ist, wie der Restart geplant wird und wie Arbeitnehmer die Krisenfestigkeit, Maßnahmen und Kommunikation seitens ihrer Arbeitgeber einschätzen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

1. Arbeitnehmer vertrauen in Unternehmenskommunikation und Maßnahmen

  • 74% aller Mitarbeiter im Gastgewerbe fühlen sich gut über COVID-19 Maßnahmen innerhalb des Betriebes informiert.
  • Die Mehrheit der Arbeitnehmer vertraut darauf, dass ihr Unternehmen bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz den Gesundheitsschutz gewährleisten kann und wird.
  • 18% der Befragten erwarten hierbei die Einhaltung von Hygienekonzepten und eine klare Kommunikation. Auch die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Masken spielen eine große Rolle.
  • Etwas mehr als die Hälfte (59%) wünschen sich, dass ihr Unternehmen auch zukünftig in Krisenfestigkeit und Widerstandsfähigkeiten investiert.

2.Vorübergehende Schließung und Kurzarbeit im Gastgewerbe

  • 79% der Befragten (mit einem Arbeitsvertrag) sind aktuell in Kurzarbeit. Bei der Mehrheit der Befragten (60%) wurde die Arbeitszeit sogar um 100% gekürzt. Einzig in Österreich liegt das Verhältnis von Kurzarbeit zu regulären Arbeitszeiten bei fast 50:50.
  • Jeder 4. Betrieb musste vorübergehend schließen. Betriebsbedingte Kündigungen gibt es bei 13% der Unternehmen. In Spanien liegt die Zahl mit 38% deutlich höher.
  • Einen vorübergehenden Einstellungsstopp nennen 15% der Unternehmen als Auswirkung von COVID-19. Lediglich 2% der Befragten geben an, dass COVID-19 keinerlei Auswirkungen auf das Geschäft hat.

3. Wiedereröffnung so schnell wie möglich aber Rückkehr zur Normalität dauert noch an

  • Während jedes 5. Unternehmen gar nicht geschlossen war, planen 18% die Wiedereröffnung noch im Mai und 22% im Juni. Abweichungen hinsichtlich einer Wiedereröffnung treten auf, wenn die aktuellen Bestimmungen im jeweiligen Land keine Wiedereröffnung ermöglichen.
  • Bei 42% der Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der aktuellen Situation bereits in Gefahr ist. Weitere 31% geben an, dass eine Gefährdung spätestens Ende Juli eintritt, wenn die aktuellen Voraussetzungen (im Befragungszeitraum) sich bis dahin nicht verändern.
  • Jeder Vierte Unternehmensvertreter glaubt, dass ein normaler Arbeitsalltag erst in über einem Jahr zu erwarten ist. An dieser Stelle verzeichnen die Ergebnisse einen Pik in Frankreich und Spanien; hier geben 40% an, dass eine Rückkehr zur Normalität mehr als 1 Jahr dauert. Angestellte mit und ohne Personalverantworten schätzen den Zeitraum auf 6 – 12 Monate.
  • Die Hälfte aller Befragten hat bereits ein Konzept für die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die Planung ist weit fortgeschritten. 20% der Unternehmen geben an, noch keine Konzepte entwickelt zu haben. Die meisten
  • Investitionen wurden für Sanitärbedarf wie Masken, Handschuhe, Trennwände (34%) getätigt, gefolgt von Trainings für die Mitarbeiter (16%).

Alle Ergebnisse der Studie inklusive Ländervergleich können Sie hier kostenfrei downloaden.

Über die Studie
Wir, die Betreiber der Jobbörsen Hotelcareer, Gastrojobs und Touristikcareer, haben im Zeitraum vom 04. Mai bis 11. Mai 2020 rund 15.000 Angestellte der Hotellerie, Gastronomie und Touristik in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen, Spanien, Portugal, Mexiko und vereinzelnd weiteren (nicht) europäischen Ländern zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeit im Gastgewerbe befragt. An der Befragung haben etwa 900 Geschäftsführer, 300 HR-Mitarbeiter, 12.900 Angestellte mit und ohne Personalverantwortung und 1.050 Praktikanten / Trainees teilgenommen.

Interesse an weiteren kostenfreien Webinaren?

Sie möchten mehr zur richtigen Formulierung von Stellenanzeigen wissen oder haben Interesse an den aktuellen Arbeitsmarkt-Insights? Dieses und vieles mehr bieten Ihnen unsere kostenfreien Webinare.

Schauen Sie einfach auf unserer Webinarübersicht und melden Sie sich direkt zu Ihren Wunsch-Webinaren oder zu unserem Wissens-Newsletter an.

Zu den Webinaren bei Stepstone

[COVID-19] Hilfsprogramme für Hotellerie, Gastronomie und Touristik zu Zeiten der Corona-Pandemie

24.03.2020 - Auf welche aktuellen Hilfsprogramme können betroffen Unternehmen zugreifen? Mit den hier aufgelisteten Punkten versuchen wir Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, welche Massnahmen der Bundesrat am Freitag, den 20. März 2020, beschlossen hat.


Liquiditätshilfen

Soforthilfe mittels verbürgter COVID-Überbrückungskredite mit Überbrückungskrediten und Garantieprogramm in Höhe von 20 Milliarden CHF. Hier können Sie bis zu 10% des Umsatzes oder max. 20 Million Franken erhalten. Beträge bis zu einer halben Millionen Franken sollen sofort ausgezahlt werden, mit einer 100% Garantie des Bundes.  

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/EO/ALV). Sie können ebenfalls die Höhe der Akontobeiträge anpassen lassen. Diese Möglichkeit besteht ebenfalls für Selbstständige. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.

Liquiditätspuffer im Steuerbereich und für Lieferanten des Bundes & die Herbsenkung von für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG): Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden.

Kurzarbeit

Kurzarbeitsentschädigungen gelten nun an auch für Personen für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit. Ebenfalls können arbeitgeberähnliche Angestellte, also beispielsweise Gesellschafter einer Gmbh, oder Personen die im Betrieb des Ehegatten mitarbeiten Kurzarbeitsentschädigungen beantragen.

Ebenfalls hat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen aufgehoben. Auch kann Kurzarbeitsentschädigungen beantragt werden, auch wenn der Angestellte über ein Langzeitkonto mit einer Anzahl von Überstunden verfügt.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen

Derzeit arbeitet das das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF an Massnahmen für die Entschädigung von Erwerbsausfällen. Hier werden Selbstständige und Angestellte berücksichtigt. Ab Montag, den 30.03.2020, wollen die AHV-Ausgleichskassen Online-Formulare und Informationen zur Verfügung stellen.

Tourismus und Regionalpolitik

Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivitäten sowie Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der Bund verzichtet auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH verzichtet. Damit stehen der SGH zusätzliche 5.5 Millionen Franken für Darlehen zur rückwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungsbetrieben zur Verfügung.

Im Rahmen der Regionalpolitik sind zurzeit Bundesdarlehen in der Höhe von rund 530 Mio. Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich.

Alle weiteren Informationen und ausführlichere Erläuterungen der jeweiligen Maßnahmen finden Sie hier.

Achten Sie zudem darauf, welche Maßnahmen Ihr Kanton im Speziellen für Unternehmen in der Region anbietet.

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von uns aufgezählten Hilfen und Sofortmassnahmen. Sie sollen Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik als eine erste Hilfestellung dienen. Stand 23.03.
Moderne Mitarbeitergewinnung und Arbeitgeberbewertungen – effektive Tools für Ihr Employer Branding

[Beitrag] Moderne Mitarbeitergewinnung und Arbeitgeberbewertungen – effektive Tools für Ihr Employer Branding

Dez. 2019 - Welches Unternehmen passt zu mir? Wer hat das beste Image? Wo herrscht ein angenehmes Arbeitsklima? Diese Fragen stehen heute – vor allem für die Generation Y – im Fokus bei der Jobsuche. Mit diesem Anspruch und dem Wunsch nach Selbstverwirklichung sondieren sie den Arbeitsmarkt, stöbern in Stellenanzeigen und suchen nach Unternehmen, die ihren Kriterien genügen. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren und von der Konkurrenz abzuheben.

Um seine Stärken herauszustellen und den passendsten Bewerber anzusprechen, bietet Hotelcareer diverse moderne Tools: Neben Stellenanzeigen, in denen es umso wichtiger ist, die Vorteile für den Bewerber klar zu formulieren, können Unternehmen potenzielle Mitarbeiter direkt über die Bewerberprofil-Suche ansprechen. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen ihre Stärken kennen – und eine überzeugende Employer Branding-Strategie verfolgen.

Arbeitgeberbewertungen beeinflussen den Entscheidungsprozess

Ein weiterer, ausschlaggebender Faktor für Bewerber im Entscheidungsprozess sind gute Arbeitgeber-Bewertungen durch (Ex-) Mitarbeiter des Unternehmens. Sie sind eine Art „Zeugnis“ für Unternehmen aus Mitarbeitersicht und somit ein wichtiger Aspekt der Imagebildung. Eine Bewerberumfrage von Hotelcareer im April 2017 hat ergeben, dass 75 Prozent der Bewerber bei der Jobsuche vom Image eines Unternehmens stark beeinflusst werden. Noch deutlicher zeigte sich, dass 80 Prozent der Bewerber ein Stellenangebot ablehnen, wenn sie sich nicht mit dem Arbeitgeber identifizieren können. Hat ein Unternehmen viele gute Bewertungen durch Mitarbeiter, werden auch mehr Bewerber auf sie aufmerksam. Die Vorteile von Arbeitgeberbewertungen liegen ganz klar auf der Hand:

  1. Die Arbeitgebermarke wird gestärkt.
    Positive Bewertungen untermauern das Image des Unternehmens und ermöglichen eine starke Markenbotschaft, die das Interesse potenzieller Bewerber weckt. Die Bekanntheit wird gesteigert. Darüber hinaus transportiert der authentische Blick hinter die Kulissen die Arbeitgebermarke effektiv nach außen.
  2. Die Erfahrungsberichte können als Recruiting-Maßnahme genutzt werden.
    Potenzielle Bewerber wünschen sich „Insider“-Informationen. Diesen (ungeschönten) Blick hinter die Kulissen sowie individuelle Informationen bekommen sie durch die Bewertungen aktueller und ehemaliger Kollegen. Wenn einem Bewerber beispielsweise die Work-Life-Balance besonders wichtig ist, können die Erfahrungsberichte Aufschluss darüber geben, ob das Unternehmen zum Bewerber passt. Durch die Bewertungen bekommen Jobsuchende beispielsweise einen detaillierten Einblick, in welchen Bereichen das Unternehmen besonders gut oder auch schlecht abschneidet.
  3. Arbeitgeberbewertungen bieten Unternehmen kostenlose Analysemöglichkeiten.
    Die Bewertungen liefern den Unternehmen wichtige Informationen, die normalerweise nur schwierig herauszufinden sind: Wie wird das Unternehmen von Mitarbeitern wahrgenommen? Was unterscheidet es von der Konkurrenz? Hier finden Arbeitgeber wertvolle Ansatzpunkte zur Verbesserung und können Maßnahmen konkret anstoßen.

„Die Erfahrungsberichte anderer helfen den Bewerbern, den Arbeitgeber zu finden, der zu ihnen passt. Wenn die Unternehmen ihre aktuellen Mitarbeiter zu einer Bewertung motivieren, werden diese zu Botschaftern und tragen die Arbeitgebermarke authentisch nach außen. Unternehmen haben so die Chance, sich positiv von anderen Arbeitgebern abzugrenzen“, erklärt Pierre-Emmanuel Derriks, Geschäftsführer der YOURCAREERGROUP GmbH.

Der richtige Umgang mit negativen Bewertungen

Nicht immer finden Mitarbeiter nur positive Worte über ihren (ehemaligen) Arbeitgeber. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Mal ist die negative Kritik gerechtfertigt, manchmal aber auch nicht. Egal, aus welchen Gründen es zu einer schlechten Bewertung gekommen ist – für das betroffene Unternehmen ist es wichtig, professionell und sachlich darauf zu reagieren. Als reflektierter Arbeitgeber zeigt er sich offen gegenüber Kritik und signalisiert dem Bewerber Authentizität und Nahbarkeit. Der Umgang mit schlechten Bewertungen sagt daher viel über die Unternehmenskultur aus. In der Interaktion mit Bewerbern sollten die Betriebe Folgendes beachten:

  1. In den Dialog treten: Unternehmen können und sollten auf Kommentare antworten
  2. Zeitnah reagieren und individuelle Antworten formulieren
  3. Bei der Moderation seitens des Unternehmens: jede Bewertung vor Veröffentlichung prüfen
  4. Strenge Moderationsregeln aufstellen: nur konstruktive Kritik zulassen, ob positiv oder negativ. Bewertungen löschen, die die Anonymität nicht wahren, rechtlich bedenklich, beleidigend und/oder pauschalisierend sind

Generell sollten Unternehmen für jegliches Feedback dankbar sein, meint Steffen Alfes, Head of Human Resources bei Dorint Hotels & Resorts: „Ehemalige und aktuelle Mitarbeiter reden über ihre Erfahrungen. Positive Bewertungen helfen uns, potenzielle Bewerber für die Arbeitswelten und die Karrierechancen für Dorint Hotels & Resorts zu begeistern. Wie bei unzufriedenen Gästen in der Hotellerie und Gastronomie ist es wichtig, auch die Kritik ehemaliger oder aktueller Mitarbeiter wahrzunehmen und darauf – über die Kommentarfunktion – zu reagieren.“

Fazit: Employer Branding, gezieltes Recruiting, eine individuelle Personalentwicklung und nachhaltige Mitarbeiterbindung – wenn die Betriebe diese Kernaufgaben mit Leidenschaft erledigen, wird ihnen Fluktuation und Fachkräftemangel nichts anhaben können. Sie werden gute Resonanz auf ihre Stellenausschreibungen bekommen, Talente halten und sogar über die Ausbildungszeit hinaus beschäftigen können.