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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Küchenmeister

Küchenmeister/innen führen Arbeitseinteilung, -organisation und Personaleinteilung durch. Sie legen das Speisenangebot fest und kontrollieren die Arbeitsabläufe sowie die Vor- und Zubereitung von Speisen, für deren fachliche wie künstlerische Qualität sie verantwortlich sind. Sie leiten den Einkauf von Frischprodukten, führen Preiskalkulationen durch, überwachen Materialverbrauch, Energie- und Produktionskosten. Außerdem sorgen sie für die Einhaltung einschlägiger rechtlicher Regelungen im Küchenbereich, zum Beispiel in Bezug auf Unfallverhütung, Hygiene, lebensmittelrechtliche Regelungen, Arbeitszeitordnung oder Jugendarbeitsschutzgesetz.

Da Küchenmeister/innen mit ihrer Meisterprüfung auch die Berechtigung zur Ausbildung haben, leiten sie in verantwortlicher Position Auszubildende an und betreuen sie.

Küchenmeister/innen arbeiten innerhalb des Hotel- und Gaststättengewerbes in Hotels, Pensionen, Restaurants, in Krankenhäusern und Altersheimen oder in Kantinen. Ihr Arbeitsplatz ist hauptsächlich eine Großküche, aber auch das Lokal selbst, und außerdem halten sie sich gelegentlich in Lager- und Kühlräumen auf.

Planungs- und Abrechnungsarbeiten, Rohstoffbestellungen und Liefervorbereitungen, die Bearbeitung des Schriftverkehrs mit Kunden, Behörden, Verbänden und der Berufsschule sowie sonstige Verwaltungsarbeiten erledigen Küchenmeister/innen in der Regel im eigenen Büro am Schreibtisch.

Bei der Ausbildung zum Küchenmeister/zur Küchenmeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin oder einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Fachbereich der Prüfung zugeordnet werden kann, mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.

Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit etwa ein Jahr. Bei Teilzeitlehrgängen wird die Kursdauer wesentlich von der Art der Teilzeitmaßnahme (zum Beispiel mit oder ohne Wochenendveranstaltungen) sowie vom Umfang des wöchentlichen Unterrichtsangebotes bestimmt. Im Schnitt dauern die Vorbereitungskurse in Teilzeitform etwa zwei Jahre.