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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Hotelmeister

Hotelmeister und Hotelmeisterinnen üben qualifizierte Tätigkeiten im mittleren Management des Hotel- und Gaststättengewerbes aus. Sie planen, besprechen, organisieren und überwachen Arbeitsabläufe je nach Spezialisierung oder Einsatzbereich in und zwischen den einzelnen Abteilungen des Betriebes. Sie betreuen die Gäste während ihres Aufenthaltes, führen Ein- und Verkaufsverhandlungen, erledigen Arbeiten im betriebswirtschaftlich-kaufmännischen und Verwaltungsbereich, in Einkauf und Lager, in der Food and Beverage-Abteilung, Bankettabteilung, Verkaufsabteilung oder im Marketing und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus sind sie auch in der betrieblichen Ausbildung und Schulung tätig.

Hotelmeister/innen arbeiten in verschiedenen Abteilungen in großen Hotels beziehungsweise im eigenen Betrieb.

Neben ihrer Tätigkeit in Büroräumen sind sie je nach beruflicher Vorbildung, angestrebter Position beziehungsweise Aufgabenstellung auch an speziellen Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Bereichen eines Hotels tätig.

Bei der Ausbildung zum Hotelmeister/zur Hotelmeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Fachbereich zugeordnet werden kann, mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.

Die Dauer ist je nach Bildungsträger und Unterrichtsform sehr unterschiedlich, sie beträgt circa 350 bis 600 Unterrichtsstunden.

Bei Vollzeitunterricht beträgt die Dauer mehrere Wochen bis 2 Jahre. Bei längerer Dauer wird der Unterricht auf mehrere Blöcke verteilt. Kürzere Maßnahmen setzen in der Regel bereits die Ausbildereignungsprüfung voraus;damit entfällt der berufs- und arbeitspädagogische Teil. Teilzeitunterricht dauert 8 bis 15 Monate, und der Fernunterricht 2 1/2 Jahre.